Beherbergungssteuer
Die Städte Bonn und Königswinter erheben eine sogenannte Beherbergungssteuer.
Bonn
Ab dem 01.01.2024 beträgt die Beherbergungssteuer in der Bundesstadt Bonn auf alle Übernachtungen 6% vom für die Beherbergung aufgewendeten Betrag (einschließlich Umsatzsteuer). Sonstige Dienstleistungen, wie zum Beispiel Frühstück, unterliegen nicht dieser Steuer.
Quelle: Stadt Bonn, Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer
Königswinter
Königswinter erhebt die Beherbergungssteuer in Höhe von 5% auf den Brutto-Logis-Preis auf alle Übernachtungen.
Quelle: Stadt Königswinter, Satzung zur Erhebung einer Beherbergungsabgabe